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Innerrhoden setzt weiterhin auf ein Angebot für Kurzzeitpflege

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Innerrhoden setzt weiterhin auf ein Angebot für Kurzzeitpflege

4. Oktober 2024, 12:01 Uhr
Das Spital in Appenzell wurde geschlossen. Die Innerrhoder Standeskommission setzt weiterhin auf ein Angebot der Kurzzeit- und Übergangspflege. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Der Kanton Appenzell Innerrhoden wird ein Angebot für Kurzzeit- und Übergangspflege nach einer Pilotphase dauerhaft weiterführen. Eine externe Evaluation bestätigte gemäss der Regierung dessen Nutzen. Damit stehen in Appenzell für die kurzzeitige medizinische Betreuung von Patientinnen und Patienten weiterhin neun Betten zur Verfügung.

Die sogenannte Kurzzeit- und Übergangspflege (Küp) im Kantonalen Gesundheitszentrums Appenzell wurde nach der Schliessung des Akutspitals in Appenzell Ende Juni 2021 aufgebaut, wie die Innerrhoder Standeskommission (Regierung) am Freitag in einer Mitteilung schrieb. Die Standeskommission liess das Angebot durch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften evaluieren und diese zieht ein positives Fazit.

«Die gute Bettenbelegung sowie die hohe Zufriedenheit aller Beteiligten belegen den Bedarf für dieses Angebot», schrieb die Standeskommission. Zwischen Juli 2021 und Juni 2024 nutzen 369 Patientinnen und Patienten das Angebot. Sie blieben durchschnittlich 18 Tage. 28 Prozent der Patienten kehrten danach wieder in ihr zu Hause zurück. Für die anderen sei eine Anschlusslösung, etwa ein Platz in einem Pflegeheim, gefunden worden.

Nach dem Ende der Pilotphase, die noch bis Juni 2025 dauert, wird der Kanton Appenzell Innerrhoden noch 50 Prozent der Pensions- und Betreuungskosten übernehmen. Bis anhin trug der Kanton 80 Prozent davon. Die Regierung hat dem Grossen Rat ein Geschäft zur Küp überwiesen. Es soll im Dezember beraten werden.

Hausärzte übernehmen Betreuung

Die Kurzzeit- und Übergangspflege richtet sich an Patientinnen und Patienten, die nach einem Aufenthalt in einem Spital nicht sofort nach Hause zurückkehren können. Auch Personen, die wegen ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus sein können, aber keinen Spitalaufenthalt oder dauerhafte Pflege benötigen, werden betreut. Hausärztinnen und Hausärzte kümmern sich um die Patienten.

Quelle: sda
veröffentlicht: 4. Oktober 2024 12:01
aktualisiert: 4. Oktober 2024 12:01