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IS-Anhänger erwirkt vor Gericht Aufhebung polizeilicher Massnahmen

Bundesgericht

IS-Anhänger erwirkt vor Gericht Aufhebung polizeilicher Massnahmen

18. Oktober 2024, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat die Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten gegen einer Iraker aufgehoben. (Symbolbild)
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Das Bundesgericht hebt die polizeilichen Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten auf, die gegen einen Iraker verhängt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Recht des Betroffenen auf Akteneinsicht verletzt.

Das Bundesgericht gab dem Beschwerdeführer in einem am Freitag veröffentlichten Urteil recht, weil er keinen Zugang zu bestimmten Dokumenten in seiner Akte hatte.

Der Beschwerdeführer kam 2012 in die Schweiz und erhielt Asyl. Aufgrund seiner Aktivitäten für den Islamischen Staat (IS) geriet er in den Fokus der Bundesanwaltschaft (BA).

Sein Flüchtlingsstatus wurde ihm entzogen, seine Abschiebung jedoch ausgesetzt. 2017 wurde er vom Bundesstrafgericht wegen Beteiligung am IS zu einer Strafe von 3 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

2023 ersuchte die Schaffhauser Polizei das Bundesamt für Polizei (fedpol), Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten anzuordnen. Der Betroffene legte dagegen Beschwerde ein.

(Urteil 1C_347/2024 vom 14. Oktober 2024)

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. Oktober 2024 12:00
aktualisiert: 18. Oktober 2024 12:00