Justierung bei Anerkennung ausländischer Osteopathie-Diplomen nötig
Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde einer Betroffenen gut und hob eine Verfügung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) vom Januar 2024 auf. Das SRK ist vom Bund mit der Anerkennung von Diplomen beauftragt.
Eine wesentliche Lücke bestehe bei der sogenannten Erstversorgerrolle, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Osteopathen in der Schweiz müssten fähig sein, eine erste Diagnose zu stellen, da sie als sogenannte Erstversorger gelten. In diesem Punkt sei die deutsche Ausbildung nicht ausreichend
Das SRK müsse nun eine gezielte Ausgleichsmassnahme für diesen Bereich festlegen. Eine vollständige Verweigerung der Anerkennung sei nicht gerechtfertigt. Dem Urteil ging ein mehrjähriger Rechtsstreit voraus.