Kanton Zürich will künstliche Intelligenz in Gesetz regeln
Der Regierungsrat beabsichtigt, die neue Aufgabe eines Öffentlichkeitsprinzip-Beauftragten bei der kantonalen Datenschutzbeauftragten anzusiedeln, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte.
Dort erhalten Privatpersonen schon heute Beratung über ihre Rechte aber auch öffentliche Stellen werden unterstützt, ausserdem gibt es eine niederschwellige Vermittlung bei Streitigkeiten, die den Informationszugang betreffen.
KI-Bearbeitung muss eingetragen werden
Neu soll das IDG auch den Umgang mit offenen Behördendaten und künstlicher Intelligenz (KI) regeln. Alle öffentlichen Organe sind künftig verpflichtet, den Einsatz algorithmischer Entscheidsysteme in ein Verzeichnis einzutragen, wenn diese eine Auswirkung auf die Grundrechte haben können, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Personen, die Auskunft über die Bearbeitung ihrer Personendaten verlangen, werden zudem darüber informiert, wenn ihre Daten KI-gestützt bearbeitet werden. Die Vorlage geht nun zur Beratung an den Kantonsrat.