Keine Anklage gegen linke Grossrätin nach polizeifeindlichem Slogan
Für Straftaten wie Verleumdung, üble Nachrede oder Beleidigung müsse die geschädigte Person identifiziert oder identifizierbar sein, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung vom Donnerstag. Der Slogan ACAB («All cops are bastards», d. h. «alle Polizisten sind Bastarde») beziehe sich jedoch auf «alle Polizisten» und nicht direkt auf die Beschwerdeführer. «Letztere sind keine Geschädigten und die fraglichen Straftaten können daher nicht verfolgt werden», heisst es weiter.
Generalstaatsanwalt Eric Kaltenrieder wies in seiner Nichteintretensverfügung auch darauf hin, dass Diskriminierung und Aufstachelung zu Hass - eine Straftat, die von Amtes wegen verfolgt wird - nicht berücksichtigt werden könnten. Die Polizisten seien nicht in der Liste der vom Strafgesetzbuch geschützten Kategorien (Rasse, Ethnie, Religion und sexuelle Orientierung) aufgeführt.
Die Staatsanwaltschaft habe ihre Entscheidung aufgrund der besonderen Tragweite dieses Falles, der über den Kanton Waadt hinaus viel Aufsehen erregt hatte, öffentlich bekanntgegeben.
Beitrag in Sozialen Medien
In einem Instagram-Post von März, der später wieder entfernt wurde, posierte Marendaz mit einem Schild, das die Betonindustrie anprangerte und in kleinerer Schrift die Aufschrift ACAB enthielt. Die 26-jährige Vertreterin der Linksaussen-Partei Ensemble à Gauche zog damit verbreitete und scharfe Kritik auf sich. Zwei Polizeiverbände sowie fünf aktive oder pensionierte Polizisten reichten Anzeige ein.
Marendaz entschuldigte sich und wies jeden Aufruf «zum Hass auf Polizisten als Individuen» zurück. Die Abgeordnete aus Yverdon VD erklärte, dass sie stattdessen die Institution Polizei und die Gewalt kritisiere, derer sie sich schuldig mache.