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Madag-Areal in Dietikon: Kosten für Bodensanierung aufgeteilt

Bundesgericht

Madag-Areal in Dietikon: Kosten für Bodensanierung aufgeteilt

28. August 2026, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat die Kostenverteilung für eine Sanierung von Altlasten in Dietikon bestätigt. (Archivbild)
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Das Bundesgericht hat die Kostenverteilung für die Bodensanierung auf dem Madag-Areal in Dietikon ZH definitiv festgelegt. Auf den betroffenen Parzellen wurden bis in die 1970er-Jahre chlorierte Kohlenwasserstoffe verwendet.

Die Immobilienpartner AG und die Madag AG müssen die bisher aufgelaufenen Kosten für die Untersuchung und Überwachung von über einer Million Franken zu 45 beziehungsweise 55 Prozent tragen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden beider beteiligter Unternehmen abgewiesen, die beide eine tiefere Kostenbeteiligung beantragt hatten. Damit hat es im Ergebnis ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt.

Die Verunreinigung auf einem Fabrikareal in Dietikon stammt aus den Jahren 1940 bis 1972. Sie wurde durch chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) verursacht, die bei der Herstellung von Maschinen zum Einsatz kamen und in den Boden sickerten.

Gelände vermietet

Die Madag führte den Betrieb ab 1965 und gilt als Hauptverursacherin. Sie trägt 55 Prozent der Kosten. Die Immobilienpartner AG vermietete ab das Areal ab 1965 an die Madag. Sie muss 45 Prozent übernehmen.

Die Immobilienpartner AG hat das nicht unterkellerte Fabrikgebäude der Madag wissentlich für eine potenziell umweltgefährdende Produktion zur Verfügung gestellt, wie das Bundesgericht schreibt.

Die Vorgängerfirma der Immobilienpartner AG habe am gleichen Standort die gleiche Produktion betrieben. Die Madag muss ausserdem die Sanierung durchführen und eine Sicherheit von 1,32 Millionen Franken leisten. (Urteil 1C_376/2024 vom 21.7.2026)

Quelle: sda
veröffentlicht: 28. August 2026 12:00
aktualisiert: 28. August 2026 12:00