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Mehrjährige Freiheitsstrafe für versuchte Tötung bestätigt

Bundesgericht

Mehrjährige Freiheitsstrafe für versuchte Tötung bestätigt

26. November 2024, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat die Landesverweisung für einen Eritreer bestätigt. (Archivbild)
© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 25-Jährigen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung bestätigt. Das Kantonsgericht Luzern verurteilte den Eritreer Ende März zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sieben Monaten und ordnete eine Landesverweisung von zehn Jahren an.

Die Freiheitsstrafe wurde zu Gunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben, wie aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Der in Äthiopien geborene und aufgewachsene Mann kam 2015 in die Schweiz. Sein Asylgesuch wurde abgewiesen. Es wurde ihm die vorläufige Aufnahme gewährt.

Im Mai 2020 stach er mit einem Sackmesser auf einen Mann ein, den er kurz davor kennengelernt hatte. Im Gespräch kamen sie darauf, dass sie sich für Kampfsport interessieren. Als sie im Stand ihre Kampfpositionen vergleichen wollten, verpasste der Eritreer seinem Gegenüber einen Faustschlag ins Gesicht. Weitere Schläge wurden gegenseitig ausgeteilt.

Grosse Wucht

Als die Zufallsbekanntschaft sich entfernte, lief ihr der junge Mann nach und versetzte dem Mann mehrere lebensbedrohliche Messerstiche. Das Bundesgericht bestätigt, dass der Eritreer bei der Ausführung der Stiche den Tod des Gegenübers in Kauf genommen habe. Eine der Verletzungen sei 10 Zentimeter tief gewesen, was zeige, dass der Beschwerdeführer das Messer mit einer 7 Zentimeter langen Klinge mit grosser Wucht geführt habe.

Auch gegen die Landesverweisung ist laut dem höchsten Schweizer Gericht nichts einzuwenden. Wie aus dem Urteil hervorgeht, ist er bereits mehrmals straffällig geworden, zum Teil einschlägig. Die Gefahr von weiteren Straftaten sei gross. Und obwohl der junge Mann in Äthiopien aufgewachsen ist, geht das Gericht von einer intakten Integrationsmöglichkeit in Eritrea aus, da er die Landessprache spreche. (Urteil 6B_694/2024 vom 4.11.2024)

Quelle: sda
veröffentlicht: 26. November 2024 12:00
aktualisiert: 26. November 2024 12:00