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Nationalrat für Verbleib in Menschenrechtskonvention

Grundrechte

Nationalrat für Verbleib in Menschenrechtskonvention

24. September 2024, 09:50 Uhr
Der Sitz des Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg.
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Der Nationalrat will die Europäische Menschenrechtskonvention nicht kündigen. Er hat am Dienstag eine entsprechende Fraktionsmotion der SVP abgelehnt.

Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 121 zu 65 Stimmen bei einer Enthaltung. Nur eine Ja-Stimme kam von ausserhalb der SVP-Fraktion. Vom Tisch ist die Forderung der SVP nach dem Nein des Nationalrats nicht. Im Ständerat ist am Mittwoch eine gleichlautende Motion traktandiert.

Konkret forderte die SVP die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf den nächstmöglichen Termin. Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Klimaseniorinnen vom vergangenen Jahr. Der Gerichtshof hielt darin fest, dass die Schweiz ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen beim Klimaschutz nicht nachgekommen sei.

«Wenn man anfängt, Gerichte über politische Maximen befinden zu lassen, hebelt man die Demokratie aus», schrieb die SVP dazu in der Begründung der Motion. Mit ähnlichen Argumenten hatten in der Sommersession beide Räte das Klima-Urteil in Erklärungen kritisiert. Eine Kündigung ging einer Mehrheit im Nationalrat jedoch zu weit.

Quelle: sda
veröffentlicht: 24. September 2024 09:50
aktualisiert: 24. September 2024 09:50