Neues Zürcher Hundegesetz kommt nächstes Jahr
Das Veterinäramt werde bis im zweiten Quartal 2025 die Lernziele und Inhalte für die theoretischen und praktischen Hundekurse definieren, schreibt der Regierungsrat in einer Antwort auf eine Anfrage von SVP, FDP und EDU im Kantonsrat.
Zudem braucht es auch für die Prüfung der künftigen Hundekursleiterinnen und -leiter noch Vorbereitungsarbeiten. Wer Hunde und ihre Halterinnen und Halter unterrichtet, soll künftig zuerst selber eine Prüfung ablegen.
Diese Prüfung für die Hundekursleiter ist auch der Grund, weshalb das Gesetz nach wie vor nicht in Kraft ist - obwohl der Regierungsrat die Verordnung bereits im Jahr 2021 geändert hatte. 14 Hundekursleitende rekurrierten bis vor Bundesgericht, weil sie ja bereits an Hundeschulen tätig seien.
Das Bundesgericht war jedoch der Ansicht, dass es Kursleitenden zuzumuten sei, eine theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren - nur schon deshalb, weil es sonst keine anderen obligatorischen Ausbildungen benötige.
Mit der neuen Hundeverordnung wird die Hundeausbildung auf alle Rassen ausgedehnt, unabhängig von der Grösse. Bis anhin mussten nur Halterinnen und Halter von «grossen und massigen» Vierbeinern einen Kurs besuchen, nicht jedoch Halter von Chihuahuas, Dackeln und anderen Kleinhunden.