Parlament kann sich zur Feuerwerksinitiative äussern
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» ab und argumentiert, dass die Kantone und die Gemeinden bereits über die Rechtsgrundlagen verfügen, um Feuerwerke einzuschränken. Das teilte die Landesregierung mit. Viele Städte und Gemeinden schränkten heute die Verwendung von Feuerwerk zeitlich und/oder örtlich ein.
Die am 3. November 2023 eingereichte Initiative verlangt die Ergänzung der Bundesverfassung mit einem Artikel 74a. Demnach sollen der Verkauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten werden. Die kantonalen Behörden können auf Gesuch hin für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmen bewilligen.