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Parlament kann über Beiträge für betreutes Wohnen zuhause befinden

Betreuung

Parlament kann über Beiträge für betreutes Wohnen zuhause befinden

13. September 2024, 11:21 Uhr
AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner mit Ergänzungsleistungen sollen künftig Geld für das betreute Wohnen zuhause erhalten. (Themenbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Hilfsbedürftige AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Ergänzungsleistungen sollen dank Betreuung vermehrt zuhause wohnen können. Unterstützt werden soll zum Beispiel die Hilfe im Haushalt. Über die nötigen Gesetzesänderungen kann nun das Parlament entscheiden.

Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur Anpassung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verabschiedet. Es sei ein Bedürfnis, trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich im eigenen Zuhause leben zu können, schreibt der Bundesrat.

Die zusätzlichen Kosten für die Kantone werden für 2030 auf rund 340 bis 730 Millionen Franken geschätzt. Demgegenüber können die Kantone rund 280 Millionen sparen, weil weniger Menschen in ein Heim müssen. Die EL für das Wohnen zuhause sollen AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten und ebenso Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten.

Je nach Bedarf werden Kosten für Haushalthilfe übernommen sowie für Mahlzeitendienste, für Fahrdienste und Begleitung und für ein Notrufsystem.

Quelle: sda
veröffentlicht: 13. September 2024 11:21
aktualisiert: 13. September 2024 11:21