Polizist soll bei Schüssen in Morges VD in Notwehr gehandelt haben
Dies sind die Schlussfolgerungen der von der Waadtländer Staatsanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen zu dem Tötungsdelikt. Sie will das Strafverfahren einstellen und keine Anklage gegen die Polizisten erheben, wie sie am Dienstag mitteilte.
Bei dem Einsatz am Bahnhof Morges hatte ein Polizist drei Schüsse auf einen mit einem Messer bewaffneten Mann abgegeben, weil er sich durch diesen bedroht gefühlt hatte. Eine Autopsie ergab, dass einer der Schüsse zu massiven Blutungen führte, die tödlich waren.
Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund der Umstände der Ansicht, dass der Polizist mit einem schweren Angriff konfrontiert war und «weder über die Zeit noch über andere Mittel verfügte, um diesen Messerangriff auf andere Weise als durch den Einsatz seiner Schusswaffe abzuwehren».