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Räte wollen Mord zur unverjährbaren Straftat machen

Strafrecht

Räte wollen Mord zur unverjährbaren Straftat machen

2. März 2026, 16:15 Uhr
Mord soll in der Schweiz künftig zu den unverjährbaren Straftaten gehören. Das hat das Parlament entschieden. (Themenbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Mord soll in der Schweiz zu den unverjährbaren Verbrechen gehören. Das hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat entschieden. In der grossen Kammer setzte sich die SVP überraschend mit einem Minderheitsantrag durch.

Den Anstoss zur Vorlage hatte der Kanton St. Gallen gegeben mit der Forderung, die Verjährungsfrist von dreissig Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufzuheben. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) beschränkte sich in ihrer Vorlage auf Mord.

Der Ständerat stimmte der Änderung im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz vor rund einem Jahr zu. Auf Antrag einer Minderheit tat dies nun auch der Nationalrat. Die SVP setzte sich mit Hilfe von FDP und Mitte durch. Die Mehrheit der Rechtskommission hatte beantragt, Mord weiterhin verjähren zu lassen.

Weil der Nationalrat in der Vorlage die Verjährungsfristen für weitere Delikte angepasst hat, geht diese zurück an den Ständerat.

Quelle: sda
veröffentlicht: 2. März 2026 16:15
aktualisiert: 2. März 2026 16:15