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Schaffhauser Bauern scheitern in Kürbis-Streit vor Bundesgericht

Landwirtschaft

Schaffhauser Bauern scheitern in Kürbis-Streit vor Bundesgericht

30. Oktober 2026, 12:00 Uhr
Kürbisse wurden einem Schaffhauser Landwirte-Paar zum Verhängnis. Sie müssen nach einem Bundesgerichtsentscheid 18'000 Franken Zollabgaben nachzahlen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/ALEXANDRA WEY
Ein Schaffhauser Bauernpaar hat vor Bundesgericht einen Rechtsstreit um Importzölle verloren. Die Untersuchung kam wegen importierter Kürbisse ins Rollen.

Die Kürbissaison läuft auf Hochtouren und auch Halloween steht unmittelbar bevor. Bei einem Ehepaar aus dem Kanton Schaffhausen dürfte der Anblick des herbstlichen Gemüses jedoch ungute Erinnerungen wecken.

Das Paar muss knapp 18'000 Franken an Einfuhrabgaben nachzahlen, wie das Bundesgericht in einem am Freitag publizierten Urteil entschied. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 3000 Franken.

Die beiden Landwirte hatten landwirtschaftliche Erzeugnisse von ihren Feldern, die im grenznahen Deutschland liegen, abgabefrei in die Schweiz importiert. Dabei hielten sie sich laut Bundesgericht jedoch nicht an die Regeln.

Zu viel Arbeit ausgelagert

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) nahm die Bauern im Jahr 2021 ursprünglich wegen des Verdachts auf unrechtmässige Einfuhr von Kürbissen ins Visier. Im Zuge der Ermittlungen weiteten die Behörden ihren Fokus aus und nahmen die Jahre 2017 bis 2021 unter die Lupe.

Es zeigte sich, dass die Eheleute bei der Bewirtschaftung der deutschen Parzellen stark auf den Einsatz von externen Lohnunternehmen setzten. Säen, Pflügen, Düngen und Ernten von Sonnenblumen, Weizen oder Zuckerrüben wurde fast gänzlich an Dritte ausgelagert.

Um vom sogenannten «zollfreien Bewirtschaftungsverkehr» profitieren zu können, müssen Schweizer Bauern das ausländische Grundstück jedoch selbst bewirtschaften. Das Bundesgericht stellte klar, dass die Eigenleistungen des Ehepaars - wie etwa das zeitintensive manuelle Jäten von Unkraut - im Gesamtkontext nur eine untergeordnete Rolle spielten. Die Hauptarbeit sei von Dritten erledigt worden.

Deutsche genervt wegen «Schnäppchen-Bauern»

Die Bauern machten vor Gericht vergeblich geltend, dass die Arbeitsteilung und der Beizug von Lohnunternehmen in der modernen Landwirtschaft eine gängige Praxis seien. Die Bundesrichter liessen dieses Argument jedoch nicht gelten.

Die Regeln für den zollfreien Grenzverkehr seien historisch gewachsen und basierten auf einem restriktiven Abkommen, um Missbräuche zu verhindern. Ein derart weitgehendes Auslagern der Arbeit verbiete sich daher. Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Bauern vollumfänglich ab.

Die Möglichkeit, dass Schweizer Landwirte entlang der schweizerisch-deutschen Landesgrenze Land pachten und die Produkte dann zollfrei in die Schweiz einführen, sorgt bei den deutschen Landwirten regelmässig für Ärger.

Sie kritisieren, dass wegen der Schweizer «Schnäppchen-Bauern» die Bodenpreise steigen würden. Weil die Preise für Landwirtschaftsprodukte in Deutschland wesentlich tiefer seien als in der Schweiz, sei das für sie ein grosser Nachteil.

Quelle: sda
veröffentlicht: 30. Oktober 2026 12:00
aktualisiert: 30. Oktober 2026 12:00