Wahlbeschwerde
Schaffhauser Gericht weist Beschwerde gegen Simon Stockers Wahl ab
Das Schaffhauser Obergericht hat eine Beschwerde gegen die Wahl von Ständerat Simon Stocker (SP) abgelehnt. Der Beschwerdeführer zog in Zweifel, ob Stockers Wohnsitz wirklich in Schaffhausen liegt.
Das Obergericht schreibt in seinem Urteil, das am Mittwoch publiziert wurde, dass Stocker seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Wahl in Schaffhausen hatte. Die Beschwerde sei deshalb unbegründet.
Stockers Familie wohnt in Zürich, er mietet aber auch eine Wohnung in Schaffhausen. Der Beschwerdeführer argumentierte vor Gericht, dass der Lebensmittelpunkt dort sei, wo die Kinder wohnen würden.
Das Urteil könnte noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Anwalt des Beschwerdeführers lässt auf Anfrage von Keystone-SDA offen, ob das passieren wird.