Schaffhauser Kantonsrat beschliesst flächendeckende Schulleitungen
Die Teilrevision des Schulgesetzes wurde vom Kantonsrat mit 54 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen am Montagmorgen gutgeheissen. Weil das erforderliche Vier-Fünftels-Mehr damit im Rat erreicht wurde, ist keine obligatorische Volksabstimmung nötig. Das neue Gesetz unterliegt nun dem fakultativen Referendum.
Obwohl eine kantonale Grundlage bislang fehlte, haben viele der 26 Schaffhauser Gemeinden schon heute eigenständig Schulleitungen eingeführt. Die Neuerung schafft nun eine kantonsweite Vereinheitlichung und bringt den Gemeinden finanzielle Entlastung. Der Kanton erhöht dafür seinen Anteil an den Lehrpersonenkosten auf 45,8 Prozent, während die Gemeinden im Gegenzug die Ausgaben für die Schulleitungen und Sekretariate selbst tragen.
Das ebenfalls angepasste Schuldekret wurde mit 42 zu 12 Stimmen bei zwei Enthaltungen verabschiedet. In der Debatte gab es allerdings auch Kritik daran, dass Schulleitungen letztlich weiterhin kommunal angestellt werden können, statt eine reine kantonale Lösung umzusetzen.