Schaffhauser Kantonsrat setzt Fahrzeugsteuer neu fest
An der Höhe der Kantonseinnahmen für den Strassenunterhalt soll sich nichts ändern - es sollen jährlich wie 2022 insgesamt 14,5 Millionen Franken eingehen. Dass sich die Höhe automatisch der Teuerung anpasst, strich der Kantonsrat aus dem Entwurf heraus. Er gab sich dafür die Kompetenz, die Höhe gegebenenfalls selber anzupassen.
Der Kantonsrat genehmigte die entsprechende Änderung des fast 60-jährigen Gesetzes über die Strassenverkehrssteuern in zweiter Lesung mit 39 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung. Das Schaffhauser Stimmvolk wird an der Urne über die Vorlage entscheiden.
Gewicht, Hubraum und Leistung zählen
Das vom Kantonsrat in langer Debatte überarbeitete Modell sieht eine Verkehrssteuer vor, die neu abhängig vom Leergewicht, vom Hubraum und der Leistung in kW oder PS des Fahrzeugs ist.
Sie sei damit auf alle Fahrzeuge unabhängig von deren Antrieb anwendbar, hielt der zuständige Regierungsrat Martin Kessler (FDP) fest. Da sie mit den CO2-Emissionen korreliere, werde damit ein Schrittchen auf dem langen Weg zur Klimaneutralität unternommen.
Auf linker Seite kamen die Neuerungen grundsätzlich gut an: Das alte Gesetz sei nun wirklich revisionsbedürftig, sagte etwa Matthias Freivogel (SP). Die Kommission habe das Beste aus verschiedenen Kantonen zusammengetragen. Es sei seriöse Arbeit geleistet worden.
Auf wenig Begeisterung stiessen die Änderung auf bürgerlicher Seite. Die gesamte Formel, die auch noch den jährlichen Fahrzeugbestand berücksichtige, sei zu kompliziert, hielt Peter Werner (SVP) fest. Dies werde dem Volk zu abstrakt sein.
Das Strassenverkehrsamt wird eine Eingabemaske zur Berechnung der Strassenverkehrssteuer im Internet zur Verfügung stellen. Dies hatte die Regierung bereits in der ersten Lesung im März zugesichert.