Schweiz muss wegen EU-Asyl- und Migrationspakt Gesetze anpassen
Es handle sich um verbindliche Weiterentwicklungen im Schengen-/Dublin-Bereich, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Um diese Bestimmungen umsetzen zu können, müssten namentlich das Ausländergesetz und das Asylgesetz angepasst werden.
In den Dublin-Verfahren sollen die Zuständigkeitsregeln für Asylverfahren zwar bestehen bleiben, aber die Fristen für das Beantworten von Zuständigkeitsgesuchen kürzer werden. Der Übergang der Verantwortung für ein Asylgesuch von einem Dublin-Staat an einen anderen soll erschwert werden, um Sekundärmigration zu vermeiden.
Zudem wird die Eurodac-Verordnung revidiert. Das soll Interoperabilität mit anderen europäischen IT-Systemen sicherstellen. Zudem gibt es ein Verfahren für eine schnelle Überprüfung von Personen aus Drittstaaten.