SNB will nach CS-Krise Schwachstellen bei Eigenmitteln beheben
So müsse das Kernkapital vorsichtiger berechnet und das Eigenkapital für Stammhäuser gestärkt werden, schreibt die SNB in ihrem Bericht zur Finanzstabilität 2024.
Die Glaubwürdigkeit des Kernkapitals (Common Equity Tier 1, CET1) als Mass für die Finanzkraft basiere auf einer vorsichtigen Bewertung der Vermögenswerte, betont die SNB. Für Aktiven wie Software und latente Steuerguthaben müsse die Berechnung angepasst werden, weil diese im Rahmen einer Restrukturierung wahrscheinlich ihren Wert grösstenteils verlieren würden.
Gestärkt werden soll laut der SNB aber auch der Beitrag des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) zur Stabilisierung einer Bank im laufenden Betrieb. Das soll durch Massnahmen geschehen, die eine rechtzeitige Aussetzung von Rückkäufen und Couponzahlungen nach anhaltenden Verlusten sowie eine Abschreibung oder Wandlung in Kernkapital gewährleisten. Im Fall der Credit Suisse hat die Umwandlung der AT1-Anleihen zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten geführt.
Gestärkt werden soll laut SNB zudem das Kapitalregime für Stammhäuser. Im heutigen Regime seien die Beteiligungen eines Stammhauses an seinen Tochtergesellschaften nur teilweise mit Eigenmitteln unterlegt. Dadurch werde die Kapitalquote eines Stammhauses überschätzt. Im Fall der Credit Suisse war es zu einer deutlichen Verschlechterung der Kapitalisierung des Stammhauses gekommen, als sich der Wert der Tochtergesellschaften reduzierte.
Die UBS habe auf Gruppenstufe die geschätzten zukünftigen Kapitalanforderungen gemäss «Too big to fail (TBTF)»-Regulierung bereits per Ende des ersten Quartals 2024 , stellt die SNB fest. Allerdings steigen die Anforderungen an die Grossbank aufgrund des Anstiegs des Marktanteils und der Grösse der Bank durch die Übernahme der Credit Suisse. Zur Erfüllung dieser höheren Anforderungen hat die kombinierte Bank eine Übergangsfrist ab 2026 bis spätestens 2030 erhalten.