Sperisen fordert acht Millionen Franken Entschädigung
Sperisens Verteidiger forderten diese Entschädigung am Dienstag vor der Genfer Berufungskammer. Diese Summe beinhaltet auch die Kosten für die Verteidigung. Giorgio Campa, einer seiner Anwälte, schloss sein Plädoyer mit der Aufforderung an die Richter, den schweizerisch-guatemaltekischen Doppelbürger freizusprechen.
Er forderte sie auf, ein Urteil der Wiedergutmachung und nicht ein Urteil der Schande zu fällen. «Sie müssen anerkennen, dass mein Mandant Opfer eines Justizirrtums geworden ist».
Sperisen war wegen Mordes und später wegen Beihilfe zu Mord verurteilt und bereits dreimal in Genf vor Gericht gestellt worden. Der Angeklagte wird von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, der Erschiessung von sieben Häftlingen durch ein Killerkommando bei einer Gefängnismeuterei zugestimmt zu haben.