Streit zwischen Zürcher Büsi- und Hundehalterinnen zu Recht beendet
Der Vorfall ereignete sich an einem Sommerabend im Juni 2022, wie dem Urteil des Obergerichts zu entnehmen ist. Eine Frau war mit ihrer damals einjährigen Französischen Bulldogge auf einem Spaziergang, wo keine Leinenpflicht galt. Sie hielt ihren Hund laut eigenen Angaben aber stets an der Leine - aufgrund seines Alters, und da es nicht immer einfach sei, wenn er auf andere Hunde treffe.
Als der Hund sich an einem Bach erfrischen wollte, und die Frau ihn mit der Leine losliess, rannte dieser abrupt auf eine Katze zu. Diese befand sich angeleint bei einer Frau, die in der Nähe auf einem Bänkli sass.
Hund und Katze gerieten aneinander. Als die beiden Halterinnen versuchten, die Tiere zu trennen, erlitten sie Biss- und Kratzwunden. Erst ein Mann, der mit der Hundehalterin unterwegs war und dazustiess, konnte den Hund unter Kontrolle bringen, während die Katze sich befreite und in Richtung Bäume wegrannte.
Stresssituation für Tier und Mensch
Die beiden Tierhalterinnen reichten Strafanträge ein, doch die Staatsanwaltschaft stellte die beiden Verfahren ein. Daraufhin focht die Katzenbesitzerin die Einstellungsverfügung an. Erfolglos allerdings, wie aus dem 14-seitigen Urteil hervorgeht, das rechtskräftig ist. Das Obergericht lehnte die Beschwerde ab, die Gebühr für das Verfahren von 900 Franken muss die Katzenhalterin bezahlen.
Das Gericht geht davon aus, dass es während der tumultartigen Situation, in der hektisch versucht wurde, die Tiere zu trennen, zu den Bissverletzungen kam. Es sei fraglich, ob der Vorfall, insbesondere der Hundebiss, auf das Verhalten der Beschwerdegegnerin zurückzuführen und voraussehbar war.
Laut Gericht versetzte das Zusammentreffen von Hund und Katze sowohl Mensch als auch Tier in eine Stresssituation, die Aggressionen bei beiden Tieren auslöste. Zudem konnte die Katze aufgrund ihrer Leine nicht fliehen.