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Trotz US-Sanktion erhält Russe ein Konto bei der PostFinance

Bundesgericht

Trotz US-Sanktion erhält Russe ein Konto bei der PostFinance

1. April 2026, 12:00 Uhr
Die PostFinance muss eine Grundversorgung für Zahlungsdienstleistungen in der Schweiz gewährleisten. (Archivbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Die PostFinance muss einem in der Schweiz lebenden Russen ein Konto für den alltäglichen Zahlungsverkehr zur Verfügung stellen, obwohl er auf zwei Sanktionslisten steht. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Der Neffe des russischen Oligarchen Suleiman Kerimow steht in den Vereinigten Staaten und in Grossbritannien auf einer Sanktionsliste, nicht aber in der Schweiz. 2022 bestätigte die PostFinance dem Mann die Eröffnung eines Kontos, schloss es wenige Tage später aber mit Verweis auf die Sanktionierung.

Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die PostFinance das Konto des Betroffenen für den inländischen Zahlungsverkehr weiterführen muss. Das Geldinstitut habe eine Pflicht zur Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs für in der Schweiz wohnhafte Personen.

Zwar könne in Ausnahmefällen von diesem Grundsatz abgewichen werden - etwa wenn Bestimmungen im Bereich der Finanzmarkt- oder Geldwäschereigesetzgebung verletzt würden. Dies sei vorliegend aber nicht der Fall.

Quelle: sda
veröffentlicht: 1. April 2026 12:00
aktualisiert: 1. April 2026 12:00