Ungleichbehandlung von Schweizern beim Familiennachzug soll bleiben
Mit 27 zu 14 Stimmen und mit zwei Enthaltungen fällte die kleine Kammer ihren Entscheid. Schon die zuständige Kommission hatte Nichteintreten beantragt, mit Stichentscheid von Präsident Daniel Fässler (Mitte/AI). Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.
Schweizerinnen und Schweizer werden beim Nachzug von Eltern und bis 21-jährigen erwachsenen Kindern aus Drittstaaten nicht gleich behandelt wie Bürger von EU- und Efta-Staaten. Mit einem vom Nationalrat im Sommer 2024 angenommenen Gesetzesentwurf soll die Ungleichbehandlung beseitigt werden.
Die Mehrheit fand, dass nicht abschätzbar sei, wie viele Personen aufgrund der geplanten Gesetzesänderung in die Schweiz kommen würden. Für die Minderheit hingegen gibt es keine Rechtfertigung dafür, Schweizer Staatsangehörige zu benachteiligen.