Versuchte Erpressung endet mit einem Landesverweis für drei Jahre
Gemeinsam mit einer Freundin versuchte die Beschwerdeführerin, deren Ex-Freund zu erpressen. Dieser war Teilhaber einer Suchtklinik und vergass einen Aktienkaufvertrag bei seiner Freundin, als die Beziehung in die Brüche ging. Über den Inhalt des Vertrags war Stillschweigen vereinbart worden.
Die Beschwerdeführerin und ihre Freundin hinterlegten den Vertrag bei einer Firma und verlangten vom Klinik-Teilhaber eine Summe von rund 600'000 Franken. Zur Zahlung kam es jedoch nicht, denn der Erpresste und die Klinik machten Strafanzeige, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.
Lebensmittelpunkt in Deutschland
Das höchste Schweizer Gericht hat den Schuldspruch des Zürcher Obergerichts wegen versuchter Erpressung, unrechtmässiger Aneignung und Diebstahls bestätigt. Die Frau wird mit einer bedingten Freiheitsstrafe und einer ebensolchen Geldstrafe von 60 Tagessätzen bestraft. Es bleibt zudem bei der Landesverweisung von drei Jahren.
Das Verurteilte hat ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland und war in der Schweiz jeweils beruflich tätig. Das Bundesgericht sieht keine Gründe, weshalb von der Landesverweisung abzusehen wäre. Auch die Freundin ist rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Sie zog das Urteil des Bezirksgerichts nicht weiter. (Urteil 6B_931/2025 vom 07.07.2026)