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Weko büsst im Hallenstadion-Fall auch Ticketcorner

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Weko büsst im Hallenstadion-Fall auch Ticketcorner

22. Januar 2026, 08:09 Uhr
Bei der Organisation von Konzerten im Hallenstadion Zürich (hier ein solches von Herbert Grönemeyer im Jahr 2015) verhielten sich laut Weko die Hallenstadion Zürich AG und Ticketcorner zwischen 2009 und 2011 wettbewerbswidrig.
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Nicht nur die Hallenstadion Zürich AG, sondern auch der Billettverkäufer Ticketcorner hat sich zwischen 2009 und 2011 im Zusammenhang mit Konzerten im Hallenstadion missbräuchlich verhalten. Das stellte die Wettbewerbskommission (Weko) fest.

Wie sie am Donnerstag mitteilte, brummt sie der Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) eine Busse von rund 50'000 Franken und Ticketcorner eine solche von rund 65'000 Franken auf. Dies wegen eines 2008 zwischen diesen beiden Unternehmen abgeschlossenen Zusammenarbeitsvertrags.

Das Bundesgericht hatte bereits 2020 festgehalten, dass die AGH mit diesem Vertrag eine wettbewerbswidrige Absprache getroffen habe. Das Gericht wies damals die Weko an abzuklären, ob auch Ticketcorner ein wettbewerbswidriges Verhalten vorzuwerfen sei.

Nun sagt die Weko: Auch diese Firma hatte im Ticketing für grosse Konzerte in der Deutschschweiz 2009 bis 2011 eine marktbeherrschende Stellung. Durch den Abschluss des Vertrags mit der AGH verhielt sich Ticketcorner ebenfalls missbräuchlich.

Quelle: sda
veröffentlicht: 22. Januar 2026 08:09
aktualisiert: 22. Januar 2026 08:09