Winterthurer Bäcker wegen antisemitischer Videos am Obergericht
Der 62-Jährige hatte zwischen 2020 und 2022 insgesamt 18 Videos auf eine Website hochgeladen, die mit Verschwörungstheorien und Vorurteilen über Juden prall gefüllt waren.
Der 2. Weltkrieg und der Holocaust waren gemäss diesen Videos ein Komplott der Juden. Die nachweislich gefälschten «Protokolle der Weisen von Zion» wurden als echt dargestellt und Adolf Hitler sei Teil der Familie Rothschild.
Erstellt hatte der Bäcker die Videos nicht selber. Weil er sie aber hochgeladen und bereitgestellt hatte, sollte er wegen Diskriminierung durch Verbreiten von Ideologien bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 60 Franken.
Als «Schwurbelbeck» in den Schlagzeilen
Die erste Instanz, das Bezirksgericht Winterthur, fand zwar auch, dass die Videos antisemitisch seien. Doch der Richter hatte «erhebliche Zweifel» daran, dass dies dem Beschuldigten bewusst war.
Der Antisemitismus sei in den Videos nicht offen dargestellt. Als Verantwortliche werden nicht «die Juden» genannt, sondern die Chasaren, ein einstiges Nomadenvolk aus Russland. In den Videos werden die Chasaren als Vorfahren der europäischen Juden dargestellt. Die Mitglieder der Familie Rothschild werden dabei als ihre prominentesten Vertreter präsentiert.
Wie am ersten Prozess im Juni 2023 herauskam, musste der 62-Jährige seine Bäckereien inzwischen verkaufen. Dies allerdings nicht wegen der Antisemitismus-Anklage, sondern weil er als «Schwurbelbeck» in die Schlagzeilen geraten war und die Kundschaft fernblieb.
Während der Corona-Pandemie hatte er sich als Massnahmengegner positioniert und machte in seinen Schaufenstern Stimmung gegen die Corona-Impfung und die Maskenpflicht.