Zürcher Apotheken dürfen neu gegen Gürtelrose und Tollwut impfen
Die Erfahrungen mit dem bisherigen Impfangebot in Apotheken seien positiv, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Deshalb werde die Verordnung auf den 1. Januar angepasst. Neben den genannten Impfungen seien noch weitere möglich, diese vier seien jedoch die Bekanntesten, hiess es bei der Gesundheitsdirektion auf Anfrage.
Bereits heute dürfen Zürcher Apothekerinnen und Apotheker gegen Grippe, Covid, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis A und B, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung impfen. Dieses bisherige Angebot wird beibehalten.
Impfwillige müssen selber zahlen
Weiterhin nicht erlaubt sind in Apotheken alle Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Gelbfieber sowie Off-Label-Use-Impfungen. Dafür sind weiterhin die Ärztinnen und Ärzte zuständig.
Impfungen in der Apotheke müssen von den Impfwilligen selber bezahlt werden. Die Krankenkassen übernehmen diese nicht.