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Zürcher FDP prüft Referendum gegen Prämienverbilligungs-Entscheid

Prämienverbilligung

Zürcher FDP prüft Referendum gegen Prämienverbilligungs-Entscheid

22. Januar 2025, 10:51 Uhr
Die Prämienverbilligungen im Kanton Zürich kommen eventuell vors Volk. Die FDP prüft das Referendum gegen den Kantonsratsentscheid vom Montag. Dabei wurden 50 Millionen Franken zusätzlich bewilligt. (Symbolbild)
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Die Erhöhung des Prämienverbilligungs-Topfs um 50 Millionen Franken kommt eventuell vors Zürcher Stimmvolk. Die kantonale FDP prüft, ob sie das Referendum gegen den Kantonsratsentscheid vom Montag ergreifen will.

Die FDP betrachtet die stetige Ausweitung der Prämienverbilligung auf kantonaler Stufe als «nicht zielführende Pflästerlipolitik», wie sie am Mittwoch mitteilte. Statt noch mehr Geld für Verbilligungen auszugeben, solle besser das gesamte Gesundheitssystem mit den stetig steigenden Kosten angegangen werden.

Das Parlament entschied am Montag in erster Lesung, 50 Millionen Franken mehr für Prämienverbilligungen auszugeben. Die zweite Lesung findet in voraussichtlich vier Wochen statt. Diese will die FDP für ihren definitiven Entscheid noch abwarten.

Für Kritik auf bürgerlicher Seite sorgt auch der Umstand, dass die tiefen Einkommen nicht zwingend stärker entlastet werden. Die 50 Millionen gehen teilweise auch an neue Bezugsberechtigte mit höheren Einkommen, die bisher kein Anrecht auf Prämienverbilligung hatten. Neu soll also auch vermehrt der Mittelstand unterstützt werden.

Bisher 1,31 Milliarden Franken

Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) war ebenfalls gegen die Aufstockung. «Mit dieser Verteilung nach dem Giesskannenprinzip profitieren auch Leute, die es gar nicht nötig haben», sagte sie.

Rickli hätte es aber auch aus einem anderen Grund beim Topf von aktuell 1,31 Milliarden Franken gelassen. Die bisherige Steuerungsfunktion von Regierungs- und Kantonsrat wird nämlich 2028 abgeschafft.

Grund dafür ist die nationale Prämienverbilligungs-Initiative der SP, die im Jahr 2024 zwar abgelehnt wurde - allerdings tritt der Gegenvorschlag am 1. Januar 2026 in Kraft.

Dieser schreibt vor, dass die Kantone einen Mindestbeitrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der gesamten Grundversicherungs-Kosten für die Prämienverbilligung einsetzen müssen - je nach dem, wie stark die ärmsten 40 Prozent in einem Kanton von der Prämie belastet werden.

In den ersten zwei Jahren beträgt der Mindestbeitrag in allen Kantonen 3,5 Prozent der Bruttokosten. Wie sich das neue System ab 2028 auf den Kanton Zürich auswirken wird, kann noch nicht abschliessend gesagt werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 22. Januar 2025 10:51
aktualisiert: 22. Januar 2025 10:51