Zürcher Gericht muss über Zugang zum Handy eines Arztes entscheiden
Die Ermittlungsbehörde stellte das Mobiltelefon des Arztes bei einer Hausdurchsuchung Ende April 2020 sicher. Sie führt eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der mehrfachen Schändung von Patientinnen und der mehrfachen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Dies geht aus einem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
In einem Teilurteil bewilligte das zuständige Gericht im August 2022 die Auswertung eines Teils der Handy-Daten. Der Arzt hatte nach der Sicherstellung des Telefons eine so genannte Siegelung verlangt, so dass die Staatsanwaltschaft einen Entsiegelungs-Antrag beim Gericht stellen musste.
Antrag muss behandelt werden
Die Staatsanwaltschaft erhielt einen USB-Stick mit den freigegebenen Dateien. Das Mobiltelefon wurde nicht zurückgegeben. Im November 2023 stellte die Staatsanwaltschaft wegen neuer Verdachtsmomente ein weiteres Gesuch ans Zwangsmassnahmengericht. Sie wollte auch auf die noch nicht gesichteten Informationen auf dem Handy zugreifen.
Das Gericht hielt fest, dass es dafür keines weiteren Antrags bedürfe, weil der Arzt die Siegelung nicht rechtzeitig beantragt habe. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht aufgehoben. Weil das Gerät sich noch in den Händen des Gerichts befand, habe der Arzt nicht nochmals eine Siegelung verlangen müssen.
Insofern hat das Bundesgericht die Beschwerde des Arztes gutgeheissen. Das Zwangsmassnahmengericht muss nun auf den neuen Antrag der Staatsanwaltschaft für die verbleibenden Daten eintreten und über den Zugang entscheiden. (Urteil 7B_185/2024 vom 18.12.2025)