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Zürcher Gericht verurteilt Rentnerin wegen übler Beschimpfungen

Prozess

Zürcher Gericht verurteilt Rentnerin wegen übler Beschimpfungen

17. September 2026, 10:29 Uhr
Ein Nachbarschaftstreit in Zürich eskalierte. Eine 83-Jährige musste darum am Donnerstag vor Gericht. (Archivbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag eine 83-Jährige wegen übler Beschimpfungen verurteilt. Die Frau bleibt aber straffrei, weil für den Richter wohl auch ihre Nachbarin zur Eskalation beigetragen hatte.

«Stockwerkeigentum ist der Vorhof zur Hölle», zitierte der Verteidiger an der Verhandlung einen seiner früheren Professoren. So ungefähr scheint es bei der Beschuldigten und ihrer Nachbarin zu sein. Trotz traumhafter Lage und wunderschönem Garten habe es im noblen Quartier in Zürich keine Idylle gegeben, sagte der Verteidiger. Stattdessen sei seine Klientin seit Jahren in einen Konflikt involviert.

Die Privatklägerin mache sie verantwortlich dafür, dass ihrer Familie ein Ausbau verweigert wurde. Weil dafür allgemein genutzte Räume gebraucht worden wären, habe die Stockwerkeigentümerschaft den Antrag mehrfach abgelehnt. «Wir haben uns seither kaum mehr in den gemeinsamen Garten gewagt», sagte die Beschuldigte dazu. Die Nachbarin habe sie und ihren Mann danach als «alte Psychopathen» bezeichnet.

Nachbarin soll sie nassgespritzt haben

Der Nachbarschaftskonflikt soll auch den Geschehnissen des 24. August 2024 zugrunde liegen. Die Beschuldigte beschrieb, dass sie sich in den Garten begeben habe, um die Pflanzen zu pflegen. Die Nachbarin habe den Schlauch benutzt. Als sie sich um «zerzauste» Pflanzen kümmerte, habe sie bemerkt, dass sie nass wurde, erzählte die 83-Jährige.

Bis zum Gesicht habe die Nachbarin sie nass gespritzt. «Ich musste mich schützen», eine Operation sei ihr bevorgestanden. Sie sei auf die Nachbarin zugegangen, um ihr den Schlauch zu entreissen. Dabei habe sie «Halt, stopp» gesagt, mehr nicht. Die sportliche, kräftige Nachbarin habe sie als über 80-Jährige demütigen wollen und sie ausgelacht.

Schon früher habe die Nachbarin sie angezeigt. Damals ging es um Sachbeschädigung, die Beschuldigte oder ihr Mann sollen ihr Auto zerkratzt haben. Dies hätten sie widerlegen können, da sie am fraglichen Tag gar nicht in Zürich gewesen seien, sagte die Beschuldigte.

«Eine unverschämte Lüge»

In der Anklage wird eine ganze Liste an Beleidigungen angeführt, welche die Schweizerin bei der Auseinandersetzung benutzt haben soll. Das wies sie an der Verhandlung verhement zurück. Nie würde sie Worte wie «Schlampe», «Fick dich» oder «Ausländerpack, geh nach hause» benutzen, sagte die 83-Jährige. Was die Nachbarin behaupte, sei eine «unverschämte, unverfrorene Lüge». «Das entspricht nicht meinen Werten». Sie sei sozial engagiert und in ihrem Haus lebten Menschen aus fünf Nationen. Ihr Anwalt verlangte einen Freispruch.

Nachbarin hörte Beschimpfungen

Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Verurteilung wegen Beschimpfung und Tätlichkeiten. Dafür sollte das Gericht eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse aussprechen. Beim Kampf um den Schlauch soll die Beschuldigte der Nachbarin Kratzer am Arm zugefügt haben. Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf die Aussagen der Privatklägerin und einer weiteren Nachbarin. Diese will die Beleidigungen ebenfalls gehört haben.

Der Verteidiger hielt dagegen, dass die Zeugin die Schimpfwörter «aus angeblichen früheren Situationen rekonstruiert hat». Den Beginn der Auseinandersetzung habe sie gar nicht mitgekriegt. Im Nachbarschaftskonflikt stehe sie zudem auf der Seite der Privatklägerin. Die genaue Liste der Schimpfwörter habe sie erst in Absprache mit der Privatklägerin bestätigt, meinte der Anwalt.

Die Privatklägerin, eine gebürtige Ukrainerin, erschien nicht vor Gericht, sie liess sich von ihrer Anwältin vertreten. Diese sagte, sie höre die Version der Beschuldigten zum ersten Mal. «Das widerspricht diametral den Aussagen der Zeugin und der Privatklägerin», sagte sie. Ihre Klientin sei eine zurückhaltende Person und habe Beleidigungen früher stoisch ignoriert. Doch an dem Abend sei es zu viel geworden, darum habe sie die Polizei gerufen.

Keine einseitige Eskalation

Das Gericht sprach die 83-Jährige wegen Beschimpfung und Tätlichkeiten schuldig. Allerdings gibt es keinen Eintrag ins Strafregister. «Weil es wohl zu gegenseitigen Handlungen kam, bleiben sie straffrei», erklärte der Richter. Eine so einseitige Eskalation, wie in der Anklageschrift beschrieben, habe es kaum gegeben. Dort wurde festgehalten, dass die Seniorin aus dem Nichts auf die Nachbarin losgegangen sei und sie beleidigt habe.

Es sei aber nicht erkennbar, warum die Zeugin einfach so diese schweren Vorwürfe erheben sollte. Sie habe sich nicht wortwörtlich an die Beschimpfungen erinnern können, aber doch einige gehört. Dass die 83-Jährige in Notwehr handelte und auf die Frau zuging, weil sie eine Körperverletzung befürchtete, fand der Richter konstruiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden. Der Mann der Beschuldigten schüttelte bei der Urteilseröffnung den Kopf und murmelte mehrfach «unfassbar».

Quelle: sda
veröffentlicht: 17. September 2026 10:29
aktualisiert: 17. September 2026 10:29