Zürcher Obergericht verurteilt Frau wegen Giftködern
Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte die Frau am frühen Freitagabend zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 140 Franken. Die Probezeit legte es auf zwei Jahre fest.
«Die Entwicklung bestätigt mich»
Die 63-Jährige hatte im März 2020 im Zürcher Unterland zweimal jeweils mindestens zwei Giftköder ausgelegt. Sie wollte damit Strassenkinder retten: Denn die Frau ging davon aus, dass in ihrer Umgebung in der Nacht jeweils Wölfe obdachlose Kinder reissen würden.
Die gefährlichen Tiere würden sich exponentiell vermehren, sagte die Frau, der ein Gutachten eine mittelgradige Verminderung der Schuldfähigkeit attestierte. Gerade Blondinen seien gefährdet. Deren Geruch ziehe Wölfe an - deshalb gebe es immer weniger Kinder mit blonden Haaren.
Die Entwicklung bestätige sie ja, sagte die Frau weiter, die früher unter anderem als Lehrerin tätig war, aber seit längerem nicht mehr arbeiten kann und nun von ihren Renten in einem Hotel in Frankreich lebt. Im Wallis würden jetzt ganze Rudel geschossen, in Graubünden auch. «Die Bedrohungslage hat sich verschärft.» Und jetzt kämen auch noch Bären und Luchse. «Es ist eine Zumutung.»
Nur wenig Gift in den Lockspeisen
Im Zürcher Unterland legte sie deshalb ein Mäuse- und Rattengift aus, das sie in Truten-Aufschnitt eingewickelt hatte. Ihr Ziel hätte sie damit aber nicht erreichen können - die Menge des Rodentizid war viel zu gering, als dass sie ein Tier von der Grösse und Art eines Wolfes hätte töten können, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift schrieb.
Doch die in der freien Natur ausgelegten Giftköder wären durchaus geeignet gewesen, Katzen, Hunde oder andere Klein- und Wildtiere zu gefährden, hielt die Staatsanwaltschaft dazu weiter fest.
Dies stellte der Verteidiger der Frau, der von «Lockspeisen» sprach, in Abrede. Ein Gutachten des Forensischen Instituts Zürich habe bestätigt, dass die verwendete Giftmenge kaum zum Tod von Katzen und Hunden geführt hätte. Es sei zudem fraglich, ob die Kleinstmengen an Gift Tieren überhaupt Schmerzen bereitet hätten.
Insgesamt habe es sich damit nur um einen untauglichen Versuch seiner Mandantin gehandelt. Da keine gefährliche Handlung vorliege, müsse dies straflos bleiben.
Eine Gefahr für kleine Tiere
Die Dosierung sei zwar offensichtlich ungeeignet gewesen, um einen Wolf oder ein ähnliches Tier zu töten, hielt der vorsitzende Richter in einer kurzen Urteilsbegründung fest. Aber das verwendete Gift werde ja mit dem Zweck verkauft, Ratten zu töten. «Wird es unkontrolliert in der Natur ausgelegt, dann besteht durchaus eine Gefahr für kleine Tiere.»
Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau ursprünglich unter anderem wegen mehrfacher versuchter Tierquälerei sowie versuchten Vergehens gegen das Jagdgesetz und des Umweltschutzgesetzes angeklagt. Sie forderte eine auf drei Jahre bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken.
Das Bezirksgericht Dielsdorf sprach die 63-Jährige als erste Instanz im September 2023 dann einzig wegen versuchter Tierquälerei schuldig und auferlegte ihr eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 140 Franken. Das Obergericht bestätigte dieses Urteil nun.