Zürcher Sek-II-Schulleitungen sollen Gesamtführung übernehmen
Das Projekt trage den etwas sperrigen Namen «Governance auf der Sekundarstufe II», sagte die Zürcher Bildungsdirektorin Silvia Steiner (Mitte) am Dienstag vor den Medien. Im Grundsatz solle es mehr Klarheit schaffen und Verantwortungen klären, damit Schulen auch in schwierigen Zeiten schnell und effizient handeln könnten.
Dem am Dienstag präsentierten Gesetzesentwurf ging eine breite Vernehmlassung bei Verbänden, Vertretungen von Gremien der Schulen und politischen Parteien voraus. Insgesamt 130 Rückmeldungen gingen ein. «Wir haben an der Vorlage gefeilt und präsentieren eine ausgeglichene Version», sagte Steiner.
Umstrittene Rolle der Schulkommission
Umstritten in der Vernehmlassung war laut Steiner die Frage nach der künftigen Rolle der Schulkommission. Die Meinungen reichten von «ganz abschaffen» bis zu «mehr Machtfülle», sagte sie. Dabei stritt die Bildungsdirektorin nicht ab, dass es in der Vergangenheit doch das eine oder andere Problem gegeben habe, weil die Praxis der Kommissionen sehr unterschiedlich war.
Ursprünglich schlug die Regierung vor, dass die Schulführung umfassend in der Kompetenz der Schulleitungen liegen soll, während die Schulkommissionen neu als Beratungsgremien von den Schulleitungen bei wichtigen strategischen Führungsfragen beigezogen werden könne.
Der vorliegende Gesetzesentwurf kam dem Wunsch aus der Vernehmlassung nach, die Rolle der Schulkommission etwas zu stärken. Obschon viele andere Kantone in den vergangenen Jahren die Schulkommissionen ganz abschafften, wie Niklaus Schatzmann, Chef des Mittelschul- und Berufsbildungsamts, sagte.
Die überarbeitete Variante sieht nun also vor, dass das Milizgremium künftig vorwiegend für die strategische Führung der Schule zuständig sein soll, indem es unter anderem die Ziele der Schule festlegt, das Leitbild genehmigt und die Schulleitungsmitglieder mit Expertenwissen bei ihrer Führungsaufgabe unterstützt. Zudem soll die Schulkommission mit der personellen Führung der Rektorinnen und Rektoren beauftragt werden.
Unbefristete Anstellung für Rektoren
Auch bei diesen sieht die Gesetzesrevision eine Neuerung vor. Und zwar sollen Mitglieder des Rektorats und des Prorektorats künftig nicht mehr für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, sondern unbefristet angestellt werden. Damit erhoffe man sich mehr Stabilität, aber auch Flexibilität an den Schulen.
Weiterhin sollen die Rektorinnen und Rektoren sowie die Prorektoren und Prorektorinnen verpflichtet sein, zu unterrichten. Wie viele Lektionen sie mindestens unterrichten sollen, ist noch nicht fix. Angedacht seien vier Lektionen, sagte Schatzmann. Heute müssen Rektoren mindestens sechs Lektionen unterrichten, Prorektoren zehn.
Neu sollen auch Teilzeitarbeit und Jobsharing in der Schulleitung möglich sein. «Dieser Schritt ist überfällig», sagte die Bildungsdirektorin. Er entspreche der heutigen Praxis in der Berufswelt.