Zürcher Staatsanwaltschaft fordert 6,5 Jahre für jordanischen Vater
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe soll der Mann für zehn Jahre des Landes verwiesen werden. Der Vater sei unter anderem wegen Freiheitsberaubung und Entführung schuldig zu sprechen, so der Staatsanwalt.
Die Anwältin des Mannes fordert hingegen keine Verurteilung wegen Entführung, sondern lediglich eine wegen Entziehung von Minderjährigen. Dafür sei er «angemessen» zu bestrafen, wobei das Strafmass in jedem Fall bedingt ausfallen solle.
Nach Jordanien statt in den Zoo
Der Mann hatte im Jahr 2015 seinen Sohn während der Ausübung des Besuchsrecht nach Jordanien mitgenommen. Der Mutter des Kindes sagte er, er gehe mit dem Sohn in den Zürcher Zoo.
Als die Mutter rechtliche Schritte unternahm, versuchte der Beschuldigte, sie unter Druck zu setzen. Er forderte in einer E-Mail, dass sie sämtliche Klagen zurückziehe, falls sie das Kind jemals wiedersehen wolle. Am 1. Juni 2025 wurde der Mann in Deutschland verhaftet und einen Monat später an die Schweiz ausgeliefert. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.