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Zürcher Stadtrat verschärft Schutz für grosse Bäume

Umwelt

Zürcher Stadtrat verschärft Schutz für grosse Bäume

13. März 2025, 10:29 Uhr
Grosse Bäume sollen in der Stadt Zürich besonders geschützt werden. (Symbolbild)
© Keystone/MICHAEL BUHOLZER
In der Stadt Zürich sollen Bäume ab einem Stammumfang von einem Meter nur noch mit einer Bewilligung gefällt werden dürfen. Dies hat der Stadtrat beschlossen. Damit will er grosse Bäumen im Siedlungsgebiet erhalten.

Bäume seien für das Stadtbild und die Hitzeminderung besonders bedeutend, denn Ersatz- und Neupflanzungen erreichten erst nach Jahrzehnten eine ähnliche Wirkung, schreibt der Stadtrat in einer Medienmitteilung vom Donnerstag. Zudem trügen Bäume zu einer hohen Lebensqualität bei und böten Lebensraum und Nahrung für Tiere

Deshalb beschloss der Stadtrat diese neuen Vorschriften, die im gesamten Stadtgebiet gelten - mit Ausnahme des Waldes und des Strassenraums. Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung «Baumerhalt» liegt ab dem 26. März für zwei Monate öffentlich auf.

Vorgesehen sind aber auch Ausnahmen. Die Fällung eines Baums ab einem Stammumfang von einem Meter kann bewilligt werden, wenn beispielsweise physiologische Altersgrenze erreicht ist, wenn ein Baum als Pflegemassnahme zugunsten eines wertvollen Baumbestands oder wegen Gefährdung der Sicherheit gefällt werden muss oder wenn die ordentliche Grundstücksnutzung übermässig erschwert ist. Zudem können mit der neuen Regelung Ersatzpflanzungen verlangt werden.

Stadtbäume unter Druck

Zürichs Stadtbäume gerieten laut Stadtrat trotz ihrer unbestritten hohen Bedeutung in den letzten Jahren unter Druck. Gründe dafür sind extreme Wetterereignisse, anspruchsvollere Standortbedingungen, eine unsachgemässe Pflege, aber auch der starke Bau- und Entwicklungsdruck.

Die Stadtzürcher Grünen hatten vergangenen November dazu auch eine Parlamentarische Initiative (PI) eingereicht. Auch sie verlangten, dass Bäume mit einem Stammumfang von über einem Meter besonders gut geschützt werden sollten und verlangten eine Bewilligungspflicht für das Fällen solcher Exemplare.

Quelle: sda
veröffentlicht: 13. März 2025 10:29
aktualisiert: 13. März 2025 10:29
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