Zuger Kantonsrat debattiert über neue Gesundheitsfinanzierung
Der Bund ändert mit der Reform Efas die Finanzierung des Gesundheitswesens: Ab 2028 sollen Kantone und Krankenkassen ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanzieren. Derzeit bezahlen die Kantone mindestens 55 Prozent der Kosten der stationären Leistungen. Ambulante Behandlungen bezahlen dagegen die Krankenkassen alleine. Mit der Reform beteiligen sich die Kantone künftig auch an diesen Kosten.
Für die Umsetzung muss der Kanton Zug seine Gesetze anpassen. Bis Ende 2027 übernimmt er 99 Prozent der stationären Spitalkosten. Diese Regelung läuft ab 2028 aus. Wie stark sich der Kanton künftig an der Entlastung der Bevölkerung von den Krankenkassenprämien beteiligen soll, darüber sind sich Regierung und Gesundheitskommission uneinig.