Nach über 800 Tagen erfolgt der endgültige Freispruch
Der Weltverband UCI wie auch die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA zogen wie schon Swiss Sports Integrity den Fall nicht an den internationalen Sportgerichtshof CAS weiter. Da die Fristen nun verstrichen sind, geht für Flückiger ein mehr als zweijähriger Kampf gegen ungerechtfertigte Dopinganschuldigen mit einem Freispruch zu Ende.
«Die Belastung in den letzten zwei Jahren war unglaublich gross. Die Bewältigung dieses Falles, mit unendlich vielen Hindernissen, war der mit Abstand schwerste und längste Wettkampf in meiner Karriere», lässt der 36-jährige Berner per Communiqué ausrichten. «Ich bin dankbar, dass ich meine Familie, meine Freundin und ein unglaublich gutes Team an meiner Seite hatte. Sie haben es möglich gemacht, dass am Ende die Wahrheit siegte.»
Die Disziplinarkommission des Schweizer Sports hatte im Mai 2024 entscheiden, dass der Mountainbiker freizusprechen sei. Die am 5. Juni 2022 vorgenommene Probe und das Ergebnis der Analyse sei nicht verwertbar. Swiss Sports Integrity ist zwar anderer Ansicht, verzichtete aber nach einer Güterabwägung auf den Rekurs. In den Entscheid sei unter anderem die schon sehr lange Verfahrensdauer, eine Abwägung der Prozessrisiken und die zu erwartenden hohen Kosten eines solch komplexen und langwierigen CAS-Verfahrens eingeflossen.
«Ich bin stolz, dass ich nie aufgegeben habe. Dass ich die Kraft hatte, so lange an die Gerechtigkeit zu glauben. Und dass ich über all die Zeit so viele mentale Rückschläge wegstecken konnte», hält Flückiger fest.
Der Fall hat ein Nachspiel
Im Communiqué tut Flückiger erneut seine Konsternation gegenüber Swiss Sports Integrity und Swiss Cycling kund. Diese zwei Institutionen würden sich weder «reuig, einsichtig oder eines Fehlers bewusst» zeigen. Umso mehr freue es ihn, dass sich der Exekutivrat von Swiss Olympic der Thematik angenommen habe und nun bemüht sei, den Fall aufzurollen.
«Mir geht es darum, die Abläufe und die Verantwortlichkeiten zu verbessern. Denn das System hat in meinem Fall massiv versagt, und zwar mehrfach. Es muss sichergestellt werden, dass es nie mehr einen solchen Fall im Schweizer Sport gibt. Ich hoffe, dass Swiss Olympic die Weichen für eine lückenlose Aufarbeitung des Falles stellt», heisst es im Communiqué.
Im Urteil der der Disziplinarkammer von Swiss Olympic wurde Swiss Sports Integrity zur Zahlung der Verfahrenskosten von 3000 Franken und zu einer Parteientschädigung von über 43'000 Franken an Flückiger verpflichtet.
Blick nach vorne richten
Swiss Cycling ging seinerseits in einer Medienmitteilung nur bedingt auf die Vorwürfe Flückigers ein. Der Verband gab zunächst der Freude über den definitiven Freispruch Ausdruck, und gab Flückiger anschliessend recht, wonach in seiner Causa nicht alles rund lief. «Ein Verfahren, wie wir es in den letzten zwei Jahren erlebt haben, schadet nicht nur der Glaubwürdigkeit des Antidoping-Kampfs, sondern birgt auch die Gefahr, Karrieren oder gar Existenzen von unschuldigen Betroffenen zu zerstören - in psychischer, aber auch in materieller Hinsicht.»
Swiss Cycling will sein Statement als Aufruf verstanden wissen: «Prozesse und Verantwortlichkeiten im Anti-Doping-Kampf müssen klar definiert werden. Die Gründung des Schweizer Sportgerichts ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.»