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Betriebsverordnung für Kraftwerk Birr AG war nicht gesetzeskonform

Bundesverwaltungsgericht

Betriebsverordnung für Kraftwerk Birr AG war nicht gesetzeskonform

23. Februar 2024, 12:00 Uhr
Die gesetzlichen Bedingungen für die Betriebsbewilligung des Reservekraftwerks in Birr AG waren laut Gericht nicht erfüllt. (Archivbild)
© KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Der Bundesrat hätte 2022 keine Betriebsverordnung für das Reservekraftwerk in Birr AG erlassen dürfen, das die Schweiz bei einem Engpass mit elektrischer Energie versorgen sollte. Die gesetzlichen Bedingungen dafür waren laut Bundesverwaltungsgericht nicht erfüllt.

Die Landesregierung stützte ihren Entscheid auf das Landesversorgungsgesetz. Es erlaubt ihr, bei einer schweren Mangellage zeitlich begrenzte wirtschaftliche Interventionsmassnahmen zu ergreifen. Dies schreibt das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag publizierten Urteil.

Im Dezember 2022 erliess der Bundesrat die Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Mangellage. Gestützt darauf wurde die Betriebsbewilligung erteilt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Anwohnerin gutgeheissen. Sie argumentierte, für den Winter 2022/2023 habe bei der Strom-Versorgung keine schwere Mangellage bestand. Laut Gericht ist zudem die Verhältnismässigkeit nicht geprüft worden. Das vorliegende Urteil ist abschliessend.

Quelle: sda
veröffentlicht: 23. Februar 2024 12:00
aktualisiert: 23. Februar 2024 12:00