Betriebsverordnung für Kraftwerk Birr AG war nicht gesetzeskonform
Die Landesregierung stützte ihren Entscheid auf das Landesversorgungsgesetz. Es erlaubt ihr, bei einer schweren Mangellage zeitlich begrenzte wirtschaftliche Interventionsmassnahmen zu ergreifen. Dies schreibt das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag publizierten Urteil.
Im Dezember 2022 erliess der Bundesrat die Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Mangellage. Gestützt darauf wurde die Betriebsbewilligung erteilt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Anwohnerin gutgeheissen. Sie argumentierte, für den Winter 2022/2023 habe bei der Strom-Versorgung keine schwere Mangellage bestand. Laut Gericht ist zudem die Verhältnismässigkeit nicht geprüft worden. Das vorliegende Urteil ist abschliessend.