Blauzungenkrankheit bei zwei Schafen im Thurgau nachgewiesen
Um einer weiteren Ausbreitung zu begegnen, seien die betroffenen Betriebe unter tierseuchenpolizeiliche Sperre gestellt worden, hiess es in der Mitteilung. Demnach sei dort Tierverkehr untersagt. Zudem seien soweit möglich Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls zu ergreifen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, die durch stechende Insekten übertragen wird. Betroffen sind in erster Linie Schafe und Rindvieh.
Die infizierten Tiere im Thurgau leiden gemäss Veterinäramt nicht unter schweren Krankheitsverläufen. Eine Tötung sei deshalb aktuell nicht erforderlich.
Virusvariante erreicht die Schweiz
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich gemäss Tierseuchengesetzgebung um eine zu bekämpfende Tierseuche. Der Untertyp 3 (Serotyp 3, auch BTV-3) des Virus wurde in der vergangenen Woche bei zwei Schafen im Kanton Jura und bei einem Schaf im Kanton Solothurn nachgewiesen.
Ein Fall der meldepflichtigen Tierseuche wurde ausserdem bei einem Rind in der Waadt bekannt. Dies Variante breitet sich seit 2023 in Europa aus und hat nun von Norden her die Schweiz erreicht.
Für den Menschen ist die Krankheit gemäss Thurgauer Veterinäramt nicht gefährlich. Eier, Fleisch und Milch könnten weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.
Anders als in der EU sei in der Schweiz aktuell keine Impfung gegen BTV-3 zugelassen. «Die europäischen Länder haben aufgrund des ausgedehnten dortigen Fallaufkommens eine solche Impfung in diesem Jahr im Eilverfahren zugelassen», hiess es in der Mitteilung weiter.