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EU-Kommission zieht Gesetz für Pestizidverringerung zurück

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EU-Kommission zieht Gesetz für Pestizidverringerung zurück

6. Februar 2024, 11:51 Uhr
Ein Gesetz für die Verringerung des Pestizideinsatzes in der Europäischen Union ist endgültig vom Tisch. (Archivbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Ein Gesetz für die Verringerung des Pestizideinsatzes in der Europäischen Union ist endgültig vom Tisch. «Ich werde vorschlagen, den Entwurf zurückzuziehen», sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Dienstag vor dem Europaparlament in Strassburg.

Die Abgeordneten hatten das Gesetz im November bereits gekippt, auch unter den Mitgliedstaaten zeichnete sich keine Einigung ab.

Der Vorschlag sei zu einem «Symbol der Polarisierung» geworden, erklärte von der Leyen. Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, den Einsatz von Pestiziden in der EU bis 2030 zu halbieren. Nach massiven Protesten aus der Landwirtschaft kippte eine Mehrheit aus Konservativen, Rechten und Abgeordneten von Liberalen und Sozialdemokraten im Europaparlament das Vorhaben in einer Abstimmung im November. Eine Umsetzung des Gesetzes war damit kaum noch möglich.

«Ausgereifterer» Vorschlag soll folgen

Es sei ein «lobenswertes Ziel, die Risiken chemischer Pflanzenschutzmittel zu verringern», sagte von der Leyen in Strassburg. Die Kommission könne nun einen neuen «ausgereifteren» Vorschlag machen und Bauernverbände stärker einbeziehen. Mit einem solchen Vorschlag ist allerdings nicht mehr vor den Europawahlen im Juni zu rechnen.

In mehreren europäischen Ländern gehen Landwirtinnen und Landwirte seit Wochen wegen geringer Einkommen und steigender Kosten auf die Strasse. Die Proteste richten sich auch gegen Umweltauflagen aus Brüssel. Auf Initiative der EU-Kommission startete Ende Januar ein «Strategischer Dialog», der Bauernverbände mit Umweltorganisationen und Vertretern der Lebensmittelindustrie an einen Tisch bringen soll.

Die EU unterstützt die Landwirtschaft mit jährlich mehr als 50 Milliarden Euro aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Gelder sind zum Teil an Umweltauflagen geknüpft. Brüssel machte Ende Januar bereits Zugeständnisse an die Betriebe: Vorschriften für einen Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen bleiben bis Jahresende ausgesetzt.

Quelle: sda
veröffentlicht: 6. Februar 2024 11:51
aktualisiert: 6. Februar 2024 11:51