FTI-Pleite: Kunden sollen bis Herbst entschädigt werden
«Bis zum Herbst soll die Mehrzahl der Erstattungen geleistet sein», sagte eine Sprecherin des Deutschen Reisesicherungsfonds, über den Pauschalreisen abgesichert sind. «Der Erstattungsprozess befindet sich in Vorbereitung und wird demnächst starten.» Einen genauen Termin für den Beginn der Auszahlungen nannte die Sprecherin nicht.
Nach Auswertung der Buchungs- und Reisedaten des insolventen Unternehmens gehe es insgesamt um 250'000 Pauschalreisen, die storniert wurden, hiess es. Hinzu kämen 60'000 Pauschalreisende, die bei der Insolvenz bereits mit FTI im Urlaub waren. Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen, könnten nun ebenfalls erstattet werden. Zur Höhe der insgesamt fällige Entschädigungssumme machte der Fonds auf Nachfrage keine Angaben.
Der Reisesicherungsfonds hatte nach der FTI-Pleite andere Veranstalter wie Tui und DER Touristik beauftragt, gestrandete FTI-Urlauber zu betreuen, damit sie ihren Urlaub fortsetzen können. Auch Schweizer Reiseanbieter sprangen für FTI in die Bresche. Die überwiegende Zahl der Reisenden habe ihre Reise dadurch wie geplant zu Ende führen können, hiess es. Die dafür fälligen Kosten überweise der Fonds direkt an den jeweiligen Veranstalter.
Nur Pauschalreisen abgesichert
FTI, bisher drittgrösster europäischer Anbieter, hatte Anfang Juni Insolvenz angemeldet und kurz danach alle bereits gebuchten Reisen storniert. Über den Deutschen Reisesicherungsfonds sind bei Pauschalreisen bereits geleistete Zahlungen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Der Schutz gilt nicht für einzeln gebuchte Reisebausteine wie reine Hotelbuchungen. Auch für einzeln gebuchte Flüge oder Mietwagen gibt es keine Erstattung aus dem Fonds.
Der von der deutschen Touristikwirtschaft organisierte und vom Bundesjustizministerium beaufsichtigte Fonds war nach der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019 gegründet worden. Er soll sich bei einer Pleite eines Reiseanbieters um die Erstattung der Vorauszahlungen der Kunden, gegebenenfalls den Rücktransport gestrandeter Feriengäste sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport kümmern.