Kanton Zürich soll wegen Hausbesitzern in Bern vorstellig werden
Der Kantonsrat hat die Parlamentarische Initiative (PI) mit 127 Stimmen vorläufig unterstützt. 60 Stimmen waren dafür notwendig. Der Vorstoss geht nun in die zuständige Kommission und kommt dann erneut in den Rat. Erst wenn das Parlament dann erneut Ja sagt, kann der Kanton Zürich sein Anliegen offiziell in Bern deponieren.
Das müsse nun «subito gehen», forderte Tobias Langenegger (SP, Zürich). In diesem Fall mache es durchaus Eindruck, wenn Zürich sage, dass es rasch eine Lösung brauche. Für die SP ist die Standesinitiative aus Zürich «Schadensbegrenzung». Den Schaden angerichtet hat ihrer Ansicht nach klar die SVP.
SVP bekämpfte gleichen Vorstoss auf Bundesebene
Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP) wäre eigentlich bereit gewesen, einen Vorstoss der SP zur Einführung einer Härtefallregelung entgegenzunehmen. Doch die SVP bodigte den Vorstoss. «Und das nur, weil er von der SP kam», so Langenegger.
Auch die Mitte kritisierte das Verhalten der SVP. Es sei absurd, sagte Konrad Langhart (Stammheim). «Genau zwölf Tage, nachdem die gleichen Leute in Bern das Ansinnen abgelehnt haben, reichen sie es im Zürcher Kantonsrat wieder ein.» Die Mitte unterstützte die PI nicht, weil es sich dabei um ein Thema auf nationaler Ebene handle.
Gleicher Meinung war die GLP. «Wir setzen uns über unsere Vertreter in Bern für das Anliegen ein», sagte Cristina Cortellini (Dietlikon). «Die SVP soll dies doch bitte auch so machen.»
Senioren mit hoher Steuerrechnung
Auslöser für die geforderte Härtefallklausel ist, dass die Steuerbehörden die Liegenschaften im Kanton Zürich neu bewerten müssen. Klar ist jetzt schon, dass diese viel mehr wert sind als bei der letzten Bewertungsrunde im Jahr 2009. Dadurch steigt der Eigenmietwert deutlich.
Voraussichtlich ab der Steuerperiode 2025 wird damit die Steuerrechnung der Hausbesitzenden deutlich höher ausfallen. Gleichzeitig schafft der Zürcher Regierungsrat eine bisher existierende Härtefallklausel ab, weil das Verwaltungsgericht zum Schluss kam, dass die gesetzliche Grundlage dafür fehle.
Mit dieser Härtefallklausel erhielten Hausbesitzer mit tiefem Einkommen einen Rabatt auf den Eigenmietwert. Dies führte dazu, dass vor allem Seniorinnen und Senioren, die nur noch von einer Rente leben, ihr Haus nicht wegen einer zu hohen Steuerrechnung verkaufen müssen. Um diese Härtefallklausel wieder einführen zu können, bräuchte es jedoch eine Änderung auf Bundesebene.