Mängel bei Würsten von Bündner und Glarner Metzgereien festgestellt
Bei vier Würsten wichen die deklarierten Schweine- und Rindfleischanteile stark von den Laborbefunden ab, wie das Bündner Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit am Freitag in einer Mitteilung schrieb. In zwei weiteren Würsten wurde bei den Kontrollen im Januar nicht deklariertes Pouletfleisch nachgewiesen.
Häufig beanstandet wurde zudem die fehlende Angabe des Produktionslandes, die fehlende Hervorhebung allergener Zutaten oder die Verwendung eines Mindesthaltbarkeits- anstelle eines Verbrauchsdatums. Den Metzgereien wurden Fristen zur Behebung der Mängel gesetzt, wie das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit weiter schrieb.
Die Untersuchungen konzentrierten sich auf die Bestimmung der Fleischanteile. Ebenfalls überprüft wurden die Fett-, Eiweiss- und Salzgehalte, die mit der Deklaration verglichen wurden. Zudem wurde die Einhaltung der allgemeinen Deklarationsvorschriften kontrolliert, hiess es in der Mitteilung weiter.
Für eine abschliessende Beurteilung wurden bei den Metzgereien die Rezepturen angefordert und für traditionelle Würste wie Cervelat, Wienerli und Kalbsbratwurst die Qualitätsleitsätze des Schweizer Fleischfachverbandes herangezogen. Das Bündner Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit ist auch für Kontrollen im Kanton Glarus zuständig.