Mitwirkungsverfahren für Windprojekt in Thundorf abgeschlossen
Nach einem Entscheid der Stimmberechtigten von Thundorf für einen Mindestabstand von 850 Metern zwischen Anlage und Gebäuden wurde das Vorhaben 2023 neu lanciert. Geplant sind nun noch drei Windräder. Dazu fand im Mai ein Mitwirkungsverfahren statt, dessen Ergebnis in einem Bericht zusammengefasst wurde.
Alle Rückmeldungen aus der Bevölkerung seien einzeln geprüft und ausgewertet worden, heisst es in der Mitteilung der Wellenberg Wind AG vom Dienstag. Es habe vorwiegend kritische Fragen zum Projekt gegeben.
Unter anderem stimmten die künftigen Betreiber den Forderungen nach der Überwachung des Schattenwurfs und des Lärms zu. Vorgesehen sei ein entsprechendes Monitoring sowie die Herausgabe der Daten auf der Homepage.
Nach einer öffentlichen Auflage des Projekts im August wird die Stimmbevölkerung voraussichtlich am 24. November über eine Änderung des Teilzonenplans abstimmen, die Bedingung für das Vorhaben ist.
Hinter dem Windenergieprojekt in Thundorf stehen die beiden Energieversorger EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich) und EKT (Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau). Sie haben sich unter dem Dach Wellenberg Wind AG zusammengeschlossen.