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Passagiere über mögliches «Verbrechen» nach Notlandung informiert

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Passagiere über mögliches «Verbrechen» nach Notlandung informiert

22. März 2024, 22:50 Uhr
Bei der Maschine der Fluggesellschaft Alaska Airlines war am 5. Januar kurz nach dem Start in Portland im US-Bundesstaat Oregon ein Teil der Kabinenwand herausgeflogen. Daraufhin musste das Flugzeug umkehren und in Portland notlanden. Verletzt wurde bei dem Vorfall zwar niemand. (Archivbild)
© KEYSTONE/AP/LINDSEY WASSON
Über zwei Monate nach der Notlandung einer 737 MAX von Boeing wegen eines herausgebrochenen Rumpfteils hat die in dem Fall ermittelnde US-Bundespolizei FBI Medienberichten zufolge den Passagieren mitgeteilt, dass sie womöglich Opfer eines Verbrechens geworden seien.

«Ich wende mich an Sie, weil wir Sie als mögliches Opfer eines Verbrechens identifiziert haben», heisst es laut einem Bericht der «Seattle Times» vom Freitag in dem von der Zeitung eingesehenen Schreiben des FBI an die Passagiere.

Eine strafrechtliche Untersuchung könne eine langwierige Angelegenheit sein, hiess es demnach weiter. «Aus verschiedenen Gründen können wir Sie derzeit nicht über den Stand der Dinge informieren», erklärte die US-Behörde.

Bei der Maschine der Fluggesellschaft Alaska Airlines war am 5. Januar kurz nach dem Start in Portland im US-Bundesstaat Oregon ein Teil der Kabinenwand herausgeflogen. Daraufhin musste das Flugzeug umkehren und in Portland notlanden. Verletzt wurde bei dem Vorfall zwar niemand, Experten zufolge hätte es aber zu einer Katastrophe kommen können.

Laut der US-Verkehrssicherheitsbehörde NTSB waren nötige Befestigungsteile nicht vorhanden. Einer vorläufigen Untersuchung der NTSB zufolge fehlten in dem betroffenen Flugzeugteil mehrere Bolzen.

Die Flugaufsichtsbehörde FAA ordnete ein vorübergehendes Flugverbot für Maschinen dieser Bauart an. Betroffen waren 171 Flugzeuge. Später flogen die ersten davon wieder. Die FAA untersagte Boeing zudem, die Produktion von MAX-Maschinen ab dem kommenden Jahr oder ab 2026 auszuweiten.

Quelle: sda
veröffentlicht: 22. März 2024 22:50
aktualisiert: 22. März 2024 22:50