Regierung prüft Abgeltung der Bündner Kantonalbank an den Kanton
Hintergrund des Auftrages ist die sogenannte Staatsgarantie, welche der Kanton für die Bank leistet. Die jährliche Abgeltung der GKB an den Kanton soll im Sinne einer Risikoprämie für die Staatsgarantie deutlich erhöht werden.
Die Berechnung der jährlichen Abgeltung fokussiere stark auf das Eigenkapital, monierte SVP-Mann Heinz Dürler, der den Auftrag eingereicht hatte. Dieses System berücksichtige aber die Risiken zu wenig, die sich aus strategischen Entscheidungen der Bank ergeben würden. Zudem würden Vorteile, die sich für die Bank bei der Refinanzierung auf dem Kapitalmarkt durch die Staatsgarantie ergeben, bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Vorstoss unbestritten
Der Vorstoss war im 120-köpfigen Parlament unbestritten. Es überwies den Auftrag mit 103 zu 0 Stimmen im Sinne der Regierung. Eine Erhöhung der Abgeltung wird von der Exekutive nun im Rahmen der laufenden Auslegeordnung zur GKB geprüft und nicht wie vom Auftrag ursprünglich gefordert separat. Der Erstunterzeichner war mit der Abänderung einverstanden.
Die Regierung will die Auslegeordnung im Sommer 2025 vorlegen. Bei Bedarf wird sie dann dem Grossen Rat eine Änderung des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank vorlegen.
Die Regierung habe die Auslegeordnung beschlossen, da es im Bankenwesen nicht zuletzt international viele Veränderungen gegeben habe, erklärte Regierungsrat Martin Bühler vor dem Parlament. Es werde geprüft, ob das Gesetz zur Kantonalbank den heutigen Anforderungen noch entspreche.