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Regierungsrat will vor allem im Zürcher Weinland Windräder bauen

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Regierungsrat will vor allem im Zürcher Weinland Windräder bauen

2. Juli 2024, 10:21 Uhr
Regierungsrat Martin Neukom stellte am Dienstag 20 Gebiete im Kanton Zürich vor, die sich für Windanlagen eignen. Diese liegen vor allem im Norden.
© KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Der Zürcher Regierungsrat hält 20 Gebiete im Kanton Zürich für sehr gut geeignet für den Bau von Windkraftanlagen. Die meisten davon befinden sich im Norden des Kantons. Sie sollen als Windenergie-Eignungsgebiete im Richtplan eingetragen werden.

Überprüft wurden insgesamt 52 mögliche Standorte, wie Baudirektor Martin Neukom (Grüne) am Dienstag vor den Medien sagte. 20 werden als sehr gut geeignet eingestuft. 15 weitere Gebiete gelten als gut geeignet, werden aber vorerst nicht eingetragen. Die restlichen Standorte schliesst der Kanton aus.

Die geeigneten Gebiete liegen grösstenteils im Norden des Kantons, elf befinden sich im Weinland und um Winterthur. Vier Standorte sind im Knonauer Amt und drei im Oberland. Dazu kommen Wädenswil am linken Zürichseeufer sowie Wasterkingen und Hüntwangen als Unterländer Standort. Neukom betonte, dass sachliche Kriterien den Ausschlag gaben, «das ist keine politische Auswahl».

Ausschluss wegen Aviatik

Einige Gebiete seien wegen Bedenken des Bundes bezüglich der Aviatik weggefallen, erklärte Neukom. Auch nach einer Schutz-Nutzenanalyse seien einige Standorte gestrichen worden.

Vor allem im Osten wurden viele Gebiete ausgeschlossen, etwa der Bachtel. Der Pfannenstiel gilt noch als gut geeignet, doch bräuchte es weitere Richtplanänderungen.

Auch Möglichkeiten zum Ausbau der Wasserkraft wurden überprüft. Hier sieht der Regierungsrat einzig am Rheinfall Potenzial. Dazu soll ein Richtplaneintrag für ein neues Wasserkraftwerk geschaffen werden.

Schnelleres Verfahren

Um die Planung der Windanlagen zu beschleunigen, schlägt der Regierungsrat ein neues Vernehmlassungsverfahren vor. Analog zum Strassenbau würden dabei einige Schritte weggelassen, Entscheide der Gemeinden könnten teilweise übersteuert werden. Die Gemeinden könnten aber weiterhin gegen den Richtplaneintrag ans Bundesgericht gelangen.

Doch danach können Gegner nur noch die kantonale Plangenehmigung an Verwaltungsgericht und Bundesgericht anfechten. Der vorherige Schritt ans Baurekursgericht würde wegfallen, ebenso dürfte die Baubewilligung nicht mehr angefochten werden.

Neukoms Ziel ist es, Verfahren wie in Deutschland nach gut sechs Jahren abzuschliessen. Als negative Beispiel nannte er Verfahren für Windparks in der Schweiz die 16 und 23 Jahre dauerten.

Verfahren ab 2027 geplant

Weiter geht es mit der öffentlichen Auflage des Richtplans bis Oktober 2024. Nach der Auswertung geht die Vorlage in den Kantonsrat. Die Baudirektion rechnet mit dem Planungsstart der Projekte ab 2027. Auch die Gesetzesänderung zu den Verfahren muss noch in den Kantonsrat. Gegen die Gesetzesänderung könnte das Referendum ergriffen werden.

Bereits gibt es politische Opposition, SVP und FDP kritisierten am Dienstag, dass die Gemeinden zu wenig einbezogen würden. Windanlagen sollten nur mit Bewilligung der Gemeinde gebaut werden sollen, forderte die SVP. SP und Grüne hingegen begrüssten die Stossrichtung der Pläne.

Neukom plant, die betroffene Bevölkerung anzuhören. Im Sommer sind Informationsveranstaltungen im Weinland, Oberland und Knonauer Amt angesetzt.

Quelle: sda
veröffentlicht: 2. Juli 2024 10:21
aktualisiert: 2. Juli 2024 10:21