St. Galler Kantonsrat lehnt Hürde für Windkraftanlagen ab
Bereits im letzten November hatte der Rat über zwei Motionen der SVP entschieden, mit denen die Hürden für Windkraftanlagen erhöht worden wären. Den Vorstoss, mit dem ein Mindestabstand von 1000 Metern zwischen bewohnten Gebäuden und Windkraftanlagen verlangt wurde, lehnte der Rat mit 74 gegen 33 Stimmen ab.
Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterte eine zweite Motion, die ein generelles Verbot von Windenergieanlagen im Wald durchsetzen wollte. Im dritten Vorstoss verlangte die SVP, dass für die Windenergie Sondernutzungspläne auf kommunaler Ebene erlassen und durch die Gemeinden dem fakultativen Referendum unterstellt werden müssen.
Die Regierung lehnte diese Motion wie die beiden vorherigen Vorstösse ab. Für die Realisierung von Windpärken von nationalem Interesse seien kantonale Sondernutzungspläne als Grundlage sachgerecht. Auch andere «Infrastrukturanlagen mit überkommunaler Bedeutung» würden richtigerweise durch den Kanton verwirklicht.
Alle Fraktionen gegen SVP
Wenn der Kanton die Sondernutzungspläne festlege, habe die betroffene Bevölkerung keine Möglichkeit mehr, mitzubestimmen, sagten die Sprecher der SVP. Die Gemeinden müssten das letzte Wort haben.
Anderer Meinung war die FDP. Ein kantonaler Sondernutzungsplan sei sinnvoll, hiess es. Auch die Mitte-EVP-Fraktion stellte sich hinter die Regierung. Es stimme nicht, dass es keine Mitsprachemöglichkeiten gebe. Geplant seien Vernehmlassungen und Mitwirkungsverfahren, auch der Rechtsweg sei möglich.
Gegen die Motion sprachen sich auch GLP, Grüne und SP aus. Der Vorstoss der SVP sei Teil einer Kampagne gegen die erneuerbaren Energien, sagte der Sprecher der Grünen. Die Mehrheit lehnte die Motion mit 78 gegen 32 Stimmen bei einer Enthaltung ab.