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St. Galler Regierung legt Gebiete für Windenergie im Richtplan fest

Windenergie

St. Galler Regierung legt Gebiete für Windenergie im Richtplan fest

27. September 2024, 10:38 Uhr
Der Energiekonzern Axpo installierte am 19. September einen 120 Meter hohen Windmessmasten in den Flumserbergen. Dieser soll während eines Jahres Wind- und Fledermausdaten aufzeichnen. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Die St. Galler Regierung hat im kantonalen Richtplan 17 für Windkraft geeignete Gebiete bezeichnet. Nun soll die Basis für einen kantonalen Sondernutzungsplan geschaffen werden.

Die Regierung habe die Windeignungsgebiete im ganzen Kanton eruiert, schrieb die Staatskanzlei am Freitag in einer Mitteilung. Die Gemeinden und Regionen hätten die Bezeichnung der Gebiete im Richtplan im Grundsatz unterstützt oder auf eine Stellungnahme verzichtet.

Einzig die Gemeindebehörde von Schänis lehnt gemäss Mitteilung die Bezeichnung des Gebiets Witöfeli/Steinerriet ab. Somit legte die Regierung nun 15 Windeignungsgebiete fest und nahm zwei weitere Gebiete als Vororientierung auf.

Die Vorprüfung der Richtplananpassung durch den Bund habe ergeben, dass die Gebiete St. Margrehenberg in der Gemeinde Pfäfers, Hamberg/Alvensberg in den Gemeinden Kirchberg und Mosnang, sowie Tannenberg in den Gemeinden Andwil, Gaiserwald, Gossau und Waldkirch zusätzlich festgesetzt werden könnten.

Im Oberland hätten ursprüngliche Konflikte mit VBS-Anlagen zur Landesverteidigung geklärt werden können. Im Toggenburg und im Fürstenland seien Konflikte mit Anlagen der Flugsicherheit bereinigt worden.

Die Richtplananpassung muss noch durch den Bund genehmigt werden. «Nach Inkraftsetzung werden Investorinnen und Investoren für ein Windparkprojekt eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie sowie einen Umweltverträglichkeitsbericht erstellen», hiess es in der Mitteilung weiter.

Dies bildet die Basis für einen kantonalen Sondernutzungsplan, über welchen schliesslich die Bewilligungsverfahren laufen. Das Bau- und Umweltdepartement wird in den kommenden Monaten zusammen mit den Gemeinden Form, Umfang und Zeitpunkt des Sondernutzungsplans klären.

Quelle: sda
veröffentlicht: 27. September 2024 10:38
aktualisiert: 27. September 2024 10:38