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St. Galler Regierung soll Aufsicht über die SAK verbessern

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St. Galler Regierung soll Aufsicht über die SAK verbessern

11. April 2024, 13:14 Uhr
Die St. Galler Regierung wird beauftragt, die bestehende Eigentümerstrategie mit der SAK zeitnah zu aktualisieren und den Ausbau erneuerbarer Energie zu fördern. (Archivbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Die staatspolitische Kommission des St. Galler Kantonsrates hat Kritik an der Aufsichtstätigkeit der Regierung über die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) geübt. Der Fokus der SAK müsse stärker auf dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Versorgungssicherheit liegen, anstatt einer Gewinnmaximierung.

Die Kommission hält eine Anpassung der Eigentümerstrategie mit der SAK für notwendig, wie sie am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Anstatt Dividendenausschüttungen müssten gesellschaftspolitische Ziele in den Vordergrund rücken.

Nebst der Versorgungssicherheit gelte es deshalb auch, «den Handlungsbedarf im Kanton St.Gallen für eine rasche und nachhaltige Transformation zu einem klimaneutralen Energiesystem zu klären», hielt die Kommission in ihrem jährlichen Bericht fest. Sie erwarte von der Regierung bei ihrer Aufsicht über die SAK eine aktivere Rolle, um die Einhaltung der Eigentümerziele sicherzustellen.

Die SAK ist im vollständigen Besitz der Kantone St. Gallen sowie der beiden Appenzell. Der Anteil des Kantons St. Gallen liegt bei 83,32 Prozent.

Projekte neben Kernauftrag

Auch Konkurrenzierungen der Privatwirtschaft durch die SAK müssen kritisch hinterfragt werden, hiess es in der Mitteilung weiter. Domink Gemperli, Vorsitzender der staatspolitischen Kommission, nannte als Beispiel den Bau eines eigenen Glasfasernetzes. Das sei nicht der Kernauftrag der SAK, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Der staatswirtschaftlichen Kommission des St. Galler Kantonsrates obliegt die parlamentarische Aufsicht über die Regierung und die Verwaltung. In ihrem aktuellen Prüfungsbericht hält sie fest, «dass nicht alle Organisationen mit kantonaler Beteiligung eine klare Eigentümer- oder Mitgliedschaftsstrategie haben, obwohl dies die gesetzlichen Vorgaben verlangen». Ebenso fehle teilweise der Abschluss eines Mandatsvertrages für Privatpersonen, die als Kantonsvertretung Einsitz nehmen.

Den Bericht der staatspolitischen Kommission berät der St. Galler Kantonsrat an seiner nächsten Session.

Quelle: sda
veröffentlicht: 11. April 2024 13:14
aktualisiert: 11. April 2024 13:14