Stimmrechtsbeschwerde gegen City-West-Abstimmung in Chur
Für das «dauernde und selbstständige Baurecht» für die Baugesellschaft City West hatten sich 5869 Abstimmende ausgesprochen, dagegen waren 5713 gewesen. Den Ausschlag gaben gerade einmal 156 Stimmen. Die Baugesellschaft City West will neben den beiden Stadtbild prägenden weissen Hochhäusern in Chur West einen dritten Turm erstellen.
Eine Stimmrechtsbeschwerde zur Abstimmung sei eingegangen, bestätigte das Verwaltungsgericht am Dienstag auf Anfrage einen Bericht in der Tageszeitung «Südostschweiz». Worauf die Beschwerde abzielt oder wer sie einreichte, wollte das Gericht nicht darlegen. Hängige Verfahren würden nicht kommentiert, hiess es. Die Stadt Chur sei zur Stellungnahme aufgefordert worden.
Auswirkungen unklar
Eine aufschiebende Wirkung für das Grossprojekt hat die Beschwerde nicht automatisch. «Diese kann aber beantragt oder von Amtes wegen verfügt werden», erklärte das Gericht gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Sollte das Gericht die Beschwerde anerkennen, sind die Konsequenzen noch offen. «Eine Gutheissung der Beschwerde kann – muss aber nicht – zur Aufhebung des Abstimmungsergebnisses führen», hiess es vom Gericht.
Im Durchschnitt gehen beim Verwaltungsgericht jedes Jahr ein bis zwei Stimmrechtsbeschwerden zu Urnenabstimmungen ein. In den letzten fünf Jahren wurde keine dieser Beschwerden gutgeheissen. «Aus diesen Angaben lassen sich jedoch kaum Rückschlüsse auf einen Einzelfall ziehen», betonte das Gericht.